Dr. iur. Jan-Michael Rädecke, LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Fachanwalt für Steuerrecht
Erhöhung des GdB, Merkzeichen und Widerspruchsverfahren gegenüber den Versorgungsämtern.
GdB-Erhöhung & Merkzeichen
Ihr Bescheid bildet Ihre Einschränkungen nicht ab oder ein Merkzeichen wurde abgelehnt? Für den Widerspruch haben Sie nur einen Monat Zeit. Wir prüfen Bescheid und Befunde und vertreten Sie gegenüber dem Versorgungsamt und vor dem Sozialgericht.
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Warum der GdB zählt
Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20, gestaffelt bis 2.840 Euro jährlich, mit Merkzeichen H oder Bl 7.400 Euro.
Mit GdB 50 früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Besonderer Kündigungsschutz und fünf zusätzliche Urlaubstage ab GdB 50.
Merkzeichen G, aG oder B: Freifahrt, Parkerleichterungen, Kfz-Steuer-Vorteile.
Fristen-Rechner
Geben Sie das Datum ein, das oben auf Ihrem Bescheid steht. Der Rechner geht davon aus, dass der Bescheid an diesem Tag zur Post gegeben wurde.
Ihr Ergebnis erscheint hier.
Unverbindliche Berechnung: Bekanntgabe am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X), Frist ein Monat (§ 84 SGG), Fristende am Wochenende verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Feiertage und ein späterer tatsächlicher Zugang sind nicht berücksichtigt. Im Zweifel früher handeln.
Bescheid jetzt prüfen lassen
Was wir für Sie tun
Viele Bescheide bewerten Einzelleiden zu niedrig oder übersehen Wechselwirkungen. Seit dem 03.10.2025 gelten zudem neue Regeln der Versorgungsmedizin-Verordnung. Wir prüfen Bescheid und Befunde und wählen die richtige Strategie.
Vorbereitung
Mandantenstimmen
Auszüge aus öffentlichen Bewertungen von Mandanten auf anwalt.de.
Sehr schnelle und ausführliche Hilfe
„Herr Rädecke hat mir sehr weitergeholfen und Rechtssicherheit gegeben. Nur zu empfehlen.“
Widerruf Rentenversicherung
„Sehr schnelle Bearbeitung. Sehr kompetent. Ich fühle mich sehr gut beraten.“
Ausländische Kapitalanlage
„Ich bekam sehr schnell einen Termin bei Herrn Dr. Rädecke, bei dem er mir schon eine gute Einschätzung gab und ausführlich die Vorgehensweise erklärte. Zusammenfassend: freundlich, kompetent, effektiv, flexibel.“
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Fachanwalt für Steuerrecht
Erhöhung des GdB, Merkzeichen und Widerspruchsverfahren gegenüber den Versorgungsämtern.
Ablauf
Vier kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.
Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen: Wir klären Fristen, Rechtsschutz und nennen Ihnen die Kosten vorab.
Wir übernehmen die Korrespondenz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Schnell-Check
Vier kurze Fragen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Akuter Fall oder Frist läuft heute ab? Notfall-Hotline 0160 96796763
Ihr E-Mail-Programm hat sich mit Ihrer Anfrage an j.raedecke@corelaw.de geöffnet. Tippen Sie dort auf Senden. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Es hat sich nichts geöffnet? Rufen Sie uns an oder kopieren Sie den Text in eine E-Mail an j.raedecke@corelaw.de.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Lieber gleich einen festen Zeitpunkt? Telefontermin wählen. Akuter Fall? Notfall-Hotline 0160 96796763
Häufige Fragen
Ab einem GdB von 50. Ab 30 ist unter Umständen eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich, die vor allem Kündigungsschutz bietet.
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein Brief gilt in der Regel am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Verpasste Fristen lassen sich nur ausnahmsweise heilen.
Ja. Das Amt prüft alle Beeinträchtigungen neu und kann den GdB auch herabsetzen, insbesondere nach den seit 03.10.2025 geltenden Bewertungsregeln. Deshalb prüfen wir vorher die Befundlage.
Ja. Der GdB und jedes Merkzeichen sind getrennte Entscheidungen. Wer nur den GdB angreift, riskiert, dass die Ablehnung eines Merkzeichens bestandskräftig wird (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.03.2026 – L 8 SB 3265/25). Wir nehmen deshalb alle abgelehnten Punkte in Widerspruch und Klage auf.
Unter anderem G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Begleitperson), H (Hilflosigkeit), Bl, Gl, TBl und RF. Für Merkzeichen G zählt die tatsächliche Einschränkung der Gehfähigkeit insgesamt (BSG, B 9 SB 1/25 R).
Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenfrei, das Verfahren vor dem Sozialgericht für Sie gerichtskostenfrei. Anwaltskosten übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung; bei Erfolg trägt das Amt die notwendigen Kosten.