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Steuerrecht · Fachanwalt für Steuerrecht

Steuerbescheid falsch? Krypto-Gewinne offen? Wir klären das mit dem Finanzamt.

Ob Einspruch gegen den Steuerbescheid, Krypto-Steuern, Selbstanzeige oder Betriebsprüfung: Als Fachanwalt für Steuerrecht prüfe ich Ihren Fall, wahre die Fristen und vertrete Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

  • Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
  • Diskret, auch bei Selbstanzeige und Steuerfahndung

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5,0 von 5 · 120 Bewertungen auf anwalt.de
Steuerbescheid, Taschenrechner und Füller auf einem Schreibtisch
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100 %vertraulich und diskret

Fristen-Rechner

Bis wann können Sie Einspruch einlegen?

Geben Sie das Datum ein, das auf Ihrem Steuerbescheid steht. Der Rechner geht davon aus, dass der Bescheid an diesem Tag zur Post gegeben wurde.

Ihr Ergebnis erscheint hier.

Unverbindliche Berechnung: Bekanntgabe am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO), Frist ein Monat (§ 355 Abs. 1 AO), Fristende am Wochenende verschiebt sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Feiertage und elektronische Bekanntgabe sind nicht berücksichtigt. Im Zweifel früher handeln.

Bescheid jetzt prüfen lassen

Steuerrecht

Dabei unterstützen wir Sie

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Prüfung des Bescheids, fristwahrender Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Verhandlung mit dem Finanzamt.

Krypto-Steuern

Ermittlung von Gewinnen und Verlusten, Haltefristen, Staking und Lending, Nachweise gegenüber dem Finanzamt und Vorbereitung auf DAC8.

Selbstanzeige und Nacherklärung

Abgrenzung zwischen Berichtigung (§ 153 AO) und strafbefreiender Selbstanzeige (§ 371 AO), vollständig und rechtzeitig.

Betriebsprüfung und Steuerfahndung

Begleitung der Außenprüfung, Stellungnahmen zu Prüfungsfeststellungen, Vertretung bei Durchsuchung und im Steuerstrafverfahren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Prüfung von Bewertung und Bescheid, Freibeträge, Nachfolgegestaltung und laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Klage vor dem Finanzgericht

Wenn der Einspruch zurückgewiesen wird: Klage innerhalb eines Monats (§ 47 FGO), etwa vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.

Aktuelle Steuerthemen

Steuerrecht aktuell: Was sich gerade ändert

Neue Entscheidungen von BFH und Bundesverfassungsgericht, Gesetzesvorhaben und Mitteilungen der Finanzverwaltung, ausgewählt aus Fachbeiträgen auf anwalt.de und anderen Kanzleiseiten und kurz eingeordnet.

Krypto

Krypto-Börsen melden Ihre Daten an das Finanzamt

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) · DAC8

Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Dienstleister Name, Anschrift, Steuer-ID und Transaktionen ihrer Kunden. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2026 erfolgt bis zum 31. Juli 2027; danach werden die Daten EU-weit ausgetauscht.

Was das für Sie bedeutet: Wer frühere Krypto-Gewinne nicht erklärt hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob eine Berichtigung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige nötig und noch möglich ist.

Krypto

Fällt die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin und Co.?

BMF-Referentenentwurf · Petitionsausschuss des Bundestags

Nach geltendem Recht sind Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowerten nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, Kryptogewinne künftig unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer zu unterwerfen. Der Petitionsausschuss hat sich mit einer Petition für den Erhalt der Haltefrist befasst; der Entwurf ist laut BMF in der Ressortabstimmung.

Was das für Sie bedeutet: Noch gilt die Jahresfrist. Wer größere Bestände hält, sollte Anschaffungsdaten sauber dokumentieren und die weitere Entwicklung im Blick behalten.

Selbstanzeige

Offshore-Daten angekauft: Finanzministerium empfiehlt Selbstanzeige

Ministerium der Finanzen NRW

Nach einem Beitrag auf anwalt.de hat das Finanzministerium NRW mitgeteilt, dass angekaufte Offshore-Kundendaten aufbereitet sind und an die Steuerfahndung gehen. Betroffen sind etwa Gesellschaften auf den Cayman Islands, in Dubai oder Panama. Das Ministerium rät ausdrücklich zur Nacherklärung per Selbstanzeige nach § 371 AO.

Was das für Sie bedeutet: Eine Selbstanzeige wirkt nur, wenn sie vollständig ist und kein Sperrgrund vorliegt. Bei möglicher Betroffenheit zählt jeder Tag.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht

BVerfG – 1 BvR 804/22

Der Erste Senat hat mündlich darüber verhandelt, ob die Verschonung von begünstigtem Betriebsvermögen gegenüber anderem Vermögen mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Was das für Sie bedeutet: Wer eine Unternehmensnachfolge plant oder einen Bescheid erhalten hat, sollte prüfen lassen, ob ein Einspruch mit Ruhen des Verfahrens sinnvoll ist.

Rechtsprechung

Verdeckte Gewinnausschüttung: Bestandskräftige Bescheide eher änderbar

BFH, Urt. v. 08.09.2026 – IX R 16/25

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 KStG erfasst nicht nur die unmittelbaren Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern auch mittelbare Folgen beim Gesellschafter, etwa nachträgliche Anschaffungskosten für eine Beteiligung.

Was das für Sie bedeutet: GmbH-Gesellschafter nach einer Betriebsprüfung sollten prüfen lassen, ob eigene Bescheide trotz Bestandskraft noch geändert werden können.

Verfahren

Einspruchsfrist: Bescheid gilt erst am vierten Tag als bekanntgegeben

§ 122 Abs. 2 AO (Postrechtsmodernisierungsgesetz)

Ein per Post versandter Steuerbescheid gilt seit 2025 am vierten statt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Erst danach beginnt die einmonatige Einspruchsfrist (§ 355 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Was das für Sie bedeutet: Nutzen Sie den Fristen-Rechner unten. Im Zweifel lieber früher Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen.

Die Beiträge fassen öffentlich zugängliche Entscheidungen, Mitteilungen und Fachbeiträge anderer Kanzleien zusammen und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Stand: 26.10.2026.

Mandantenstimmen

5,0 von 5 Sternen bei 120 Bewertungen

Auszüge aus öffentlichen Bewertungen von Mandanten auf anwalt.de.

Sehr schnelle und ausführliche Hilfe

„Herr Rädecke hat mir sehr weitergeholfen und Rechtssicherheit gegeben. Nur zu empfehlen.“
D. F. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 09.05.2025

Widerruf Rentenversicherung

„Sehr schnelle Bearbeitung. Sehr kompetent. Ich fühle mich sehr gut beraten.“
E. · Allgemeine Rechtsberatung · 11.12.2022

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Ihre Ansprechpartner

Persönlich betreut von Anfang an

Ablauf

So einfach geht es

  1. 01

    Schnell-Check

    Vier kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

  2. 02

    Rückmeldung

    Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen: Wir klären Fristen, Rechtsschutz und nennen Ihnen die Kosten vorab.

  3. 03

    Durchsetzen

    Wir übernehmen die Korrespondenz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Schnell-Check

Steuerfall prüfen lassen

Vier kurze Fragen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Akuter Fall oder Frist läuft heute ab? Notfall-Hotline 0160 96796763

Schritt 1 von 4

Die Kosten einer Ersteinschätzung nennen wir Ihnen vorab. Unterlagen fordern wir erst nach dem Erstkontakt an.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Ein per Post versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft, kann sich die Frist auf ein Jahr verlängern (§ 356 Abs. 2 AO).

Muss ich trotz Einspruch zahlen?

Grundsätzlich ja, denn der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Das sollte zusammen mit dem Einspruch geschehen.

Sind meine Krypto-Gewinne steuerpflichtig?

Nach geltendem Recht ja, wenn zwischen Kauf und Verkauf oder Tausch nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG). Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr unter 1.000 Euro liegen. Das ist eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Ich habe Einkünfte nicht erklärt. Was nun?

Lassen Sie zuerst prüfen, ob eine einfache Berichtigung (§ 153 AO) genügt oder eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) nötig ist. Die Selbstanzeige wirkt nur, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig kommt. Reichen Sie nichts übereilt ein.

Warum ein Fachanwalt für Steuerrecht und nicht nur der Steuerberater?

Häufig arbeiten beide zusammen. Der Fachanwalt kommt besonders dann ins Spiel, wenn es streitig wird: im Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht, bei Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder Selbstanzeige, wo Steuer- und Strafrecht ineinandergreifen.

Was kostet mich das?

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Die Ersteinschätzung ist eine anwaltliche Beratung und kostenpflichtig; die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Manche Rechtsschutzversicherungen decken steuerrechtliche Verfahren vor den Finanzgerichten ab. Das prüfen wir gern für Sie.

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