Krypto-Börsen melden Ihre Daten an das Finanzamt
Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) · DAC8
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Dienstleister Name, Anschrift, Steuer-ID und Transaktionen ihrer Kunden. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2026 erfolgt bis zum 31. Juli 2027; danach werden die Daten EU-weit ausgetauscht.
Was das für Sie bedeutet: Wer frühere Krypto-Gewinne nicht erklärt hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob eine Berichtigung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige nötig und noch möglich ist.


