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Anlagebetrug & Krypto-Betrug

Geld an eine Fake-Plattform verloren? Wir prüfen, wer haftet.

Gewinne wurden angezeigt, die Auszahlung klappt nicht und plötzlich werden Gebühren verlangt? Die Täter selbst sind selten greifbar. Oft gibt es aber Ansprüche gegen Banken, Kartenanbieter oder Krypto-Börsen. Wir prüfen das schnell und sagen Ihnen offen, ob sich ein Vorgehen lohnt.

  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht
  • Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bankhaftung
  • Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten vorab

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Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen: auch keine angeblichen Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen für die „Auszahlung“.
  2. Bank und Kartenanbieter informieren: telefonisch und schriftlich den Rückruf der Überweisung verlangen bzw. ein Chargeback anstoßen. Referenznummern notieren.
  3. Geräte absichern: Rechner vom Netz trennen, Fernwartungssoftware (z. B. AnyDesk) entfernen, Passwörter von einem anderen Gerät ändern.
  4. Beweise sichern: Screenshots der Plattform, vollständige Chat- und E-Mail-Verläufe, Namen und Nummern der „Berater“, Zahlungsbelege mit IBAN, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
  5. Strafanzeige erstatten und den Anbieter der BaFin melden. Die Anzeige ist Voraussetzung, damit Ermittler Vermögen sichern können.
  6. Nicht auf Rückholangebote eingehen, die Sie unaufgefordert erreichen.
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Wer haftet?

Wir suchen den Anspruchsgegner, der zahlen kann.

Die Hintermänner sitzen meist im Ausland. Rechtlich haften sie zwar umfassend, etwa wegen Betriebs unerlaubter Finanzgeschäfte (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG, BGH VI ZR 56/12) und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB). Durchsetzbar ist das aber nur, wenn Personen oder Vermögen greifbar sind. Deshalb prüfen wir alle Beteiligten:

  • Ihre Bank: Erstattung, wenn Täter Zahlungen ohne Ihre Freigabe ausgelöst haben; Warnpflicht bei massiven Verdachtsmomenten.
  • Empfängerbank: Haftung bei objektiv evidentem Betrug und konkreter Kenntnis (BGH XI ZR 327/22).
  • Kreditkarte: Rückbuchung (Chargeback) nach den Kartenregeln, kurze Fristen.
  • Krypto-Börse: Sorgfaltspflichten nach der MiCA-Verordnung, Auskunft und Sicherung über das Ermittlungsverfahren.
  • Konteninhaber und Mittelsleute: Herausgabe nach § 812 BGB und deliktische Ansprüche.
Fall prüfen lassen

Typische Maschen

So gehen die Täter vor

Fake-Trading-Plattform

Professionelle Website, persönlicher „Broker“, steigende Kontostände. Bei der Auszahlung werden plötzlich Gebühren oder Steuern verlangt.

Krypto über WhatsApp oder Dating

Über Wochen wird Vertrauen aufgebaut, dann folgt die Empfehlung einer Plattform. Bekannt als „Pig Butchering“ oder Romance Scam.

KI-Trading und Promi-Werbung

Anzeigen mit gefälschten Promi-Interviews führen zu einem Kontaktformular. Kurz darauf ruft ein angeblicher Berater an.

Gefälschter Broker

Täter kopieren Namen und Auftritt echter, zugelassener Unternehmen. Die BaFin warnt regelmäßig vor solchen Identitätsdiebstählen.

Fernwartung und Kredit

Per AnyDesk übernehmen Täter das Online-Banking, lösen Zahlungen aus oder nehmen Kredite im Namen des Opfers auf. Dann gelten oft die Erstattungsregeln wie beim Phishing.

Recovery Scam

Nach dem ersten Verlust melden sich angebliche Anwälte oder Behörden und verlangen Vorschüsse für die Rückholung.

Aktuelles

Anlage- und Krypto-Betrug: neue Warnungen und Urteile

Warnungen der BaFin und der Verbraucherzentralen, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einordnungen aus der Fachpraxis anderer Kanzleien, kurz zusammengefasst.

BaFin-Warnung

Gefälschte Finanzierungsseite mit echtem Firmennamen

BaFin, Verbrauchermitteilung

Die BaFin warnt vor scania-finance.org. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Sie missbrauchen den Namen der Scania Finance Deutschland GmbH in Koblenz.

Was das für Sie bedeutet: Internetadresse genau prüfen und das Unternehmen im Zweifel unter einer selbst recherchierten Nummer anrufen. Wer gezahlt hat, sollte sofort die Bank um Rückruf bitten.

BaFin-Warnung

WhatsApp-Gruppen mit erfundenem Experten

BaFin, Verbrauchermitteilung

In WhatsApp-Gruppen wirbt ein erfundener „Finanzmarktstratege“ für Goldmarkt-Investments und lenkt Anleger auf die Plattform und Apps von „ELYRION WEALTH“. Die BaFin kennt keine zugelassenen Institute, die Anleger über WhatsApp-Gruppen ansprechen.

Was das für Sie bedeutet: Keine weiteren Zahlungen leisten, Chatverläufe und App-Screenshots sichern und sofort die Bank informieren.

BaFin-Warnung

Plattformreihe „In 5 Stunden 6.288 €“

BaFin, Verbrauchermitteilung

Die BaFin warnt vor nahezu identischen Handelsplattformen wie „AstraTradingAI“ und „Zyrtex-X“, die ohne Zulassung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten sollen und keinen Geschäftssitz nennen.

Was das für Sie bedeutet: Gewinnversprechen in Stunden sind ein Alarmzeichen. Ob Ansprüche gegen Banken bestehen, hängt vom Zahlungsweg ab, etwa bei Überweisungen durch Täter per Fernwartung.

BaFin-Warnung

Plattformreihe „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“

BaFin, Verbrauchermitteilung

Die BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Interessierte sollen ihre Daten in ein Kontaktformular eingeben; die Daten werden an Betreiber unerlaubter Handelsplattformen weitergegeben, die sich dann telefonisch melden.

Was das für Sie bedeutet: Wer nach einer Online-Anzeige angerufen wurde, sollte die Plattform in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen und keine Fernwartungssoftware installieren.

Rechtsprechung

Empfängerbank kann bei evidentem Betrug zur Warnung verpflichtet sein

BGH, Urt. v. 14.05.2024 – XI ZR 327/22

Im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr kann die Bank des Zahlungsempfängers verpflichtet sein, vor der Gutschrift einen Hinweis zu geben, wenn die Gefährdung des Zahlers objektiv evident ist. Im entschiedenen Fall kannte die Bank eine aufsichtsrechtliche Verfügung gegen den Empfänger. Eine allgemeine Pflicht, Empfängerkonten zu sperren, folgt daraus nicht.

Was das für Sie bedeutet: Ansprüche gegen Banken sind kein Selbstläufer, aber in bestimmten Konstellationen realistisch. Entscheidend ist, was die Bank wann wusste.

Rechtsprechung

Bank muss die Autorisierung beweisen

BGH, Urt. v. 05.03.2024 – XI ZR 107/22

Bestreitet der Kunde, eine Zahlung freigegeben zu haben, trägt grundsätzlich die Bank die Beweislast. Eine technisch korrekte Authentifizierung und Aufzeichnung reicht nach § 675w BGB nicht ohne Weiteres als Beweis der Zustimmung.

Was das für Sie bedeutet: Haben Täter per Fernwartung selbst Zahlungen ausgelöst, kann ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB bestehen, auch beim Anlagebetrug.

Warnung

Recovery Scam: Betrüger schlagen ein zweites Mal zu

Verbraucherzentrale Hessen

Angebliche Helfer, Ermittler oder Anwälte melden sich bei Opfern von Anlagebetrug, behaupten, das Geld sei gefunden, und verlangen eine Vorabzahlung für Steuern oder Gebühren. Nach der Zahlung verschwinden sie.

Was das für Sie bedeutet: Unaufgeforderte Rückholangebote sind ein Alarmzeichen. Behörden verlangen keine Gebühren für die Rückzahlung von Betrugsgeld.

Warnung

Die „Auszahlung“ ist in Wahrheit ein Kredit in Ihrem Namen

Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen Betroffene eine angebliche Gewinnauszahlung erhalten. Tatsächlich haben die Täter mit erschlichenen Zugangsdaten und einem manipulierten Video-Ident-Verfahren einen Kredit bei der Bank des Opfers abgeschlossen.

Was das für Sie bedeutet: Gehen unerwartet hohe Beträge ein, nichts weiterleiten und sofort die Bank fragen. Gegen einen untergeschobenen Kreditvertrag kann man sich wehren.

BaFin

Gewinne nur vorgetäuscht, Geld nie investiert

BaFin, Fachartikel

Nach der BaFin werden auf betrügerischen Handelsplattformen Kontobewegungen und Gewinne nur vorgetäuscht; die eingezahlten Gelder werden nie investiert. Die Aussichten, das Geld wiederzuerlangen, bezeichnet die Aufsicht als sehr gering.

Was das für Sie bedeutet: Ehrlich gesagt: Die Täter selbst sind selten greifbar. Realistische Ansatzpunkte sind deshalb oft Banken, Kartenanbieter, Krypto-Börsen und Mittelsleute. Genau das prüfen wir.

Die Beiträge fassen öffentlich zugängliche Entscheidungen, Mitteilungen und Fachbeiträge anderer Kanzleien zusammen und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Stand: 26.10.2026.

Mandantenstimmen

5,0 von 5 Sternen bei 120 Bewertungen

Auszüge aus öffentlichen Bewertungen von Mandanten auf anwalt.de.

Ausländische Kapitalanlage

„Ich bekam sehr schnell einen Termin bei Herrn Dr. Rädecke, bei dem er mir schon eine gute Einschätzung gab und ausführlich die Vorgehensweise erklärte. Zusammenfassend: freundlich, kompetent, effektiv, flexibel.“
W. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 07.01.2023

Rechtsberatung Kreditkartenbetrug

„Nach kurzer Einsichtnahme in die Unterlagen erhielt ich zeitnah eine sehr kompetente und sachliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung. So konnte ich eine gute Entscheidung treffen.“
B. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 18.01.2023

Sehr schnelle und ausführliche Hilfe

„Herr Rädecke hat mir sehr weitergeholfen und Rechtssicherheit gegeben. Nur zu empfehlen.“
D. F. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 09.05.2025

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Ihre Ansprechpartner

Persönlich betreut von Anfang an

Rechtsanwalt Mirco Ewert

Mirco Ewert

Rechtsanwalt · Bank- und Finanzrecht · Versicherungsrecht

Vertritt Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern, auch bei verweigerter Erstattung.

m.ewert@corelaw.de

Ablauf

So einfach geht es

  1. 01

    Schnell-Check

    Vier kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

  2. 02

    Rückmeldung

    Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen: Wir klären Fristen, Rechtsschutz und nennen Ihnen die Kosten vorab.

  3. 03

    Durchsetzen

    Wir übernehmen die Korrespondenz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Schnell-Check

Anlagebetrug prüfen lassen

Vier kurze Fragen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Akuter Fall oder Frist läuft heute ab? Notfall-Hotline 0160 96796763

Schritt 1 von 4

Die Kosten einer Ersteinschätzung nennen wir Ihnen vorab. Unterlagen fordern wir erst nach dem Erstkontakt an.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bekomme ich mein Geld von der Fake-Plattform zurück?

Das hängt vor allem vom Zahlungsweg und davon ab, wie schnell Sie handeln. Die Betreiber sitzen meist im Ausland und sind schwer greifbar. Ansatzpunkte sind deshalb oft die eigene Bank, die Empfängerbank, der Kartenanbieter oder eine Krypto-Börse. Eine Garantie gibt es nicht. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt.

Haftet meine Bank, obwohl ich die Überweisung selbst freigegeben habe?

Eine selbst freigegebene Überweisung gilt grundsätzlich als autorisiert. Dann gibt es keinen Erstattungsanspruch nach § 675u BGB. Die Bank kann aber ausnahmsweise haften, wenn sich massive Verdachtsmomente aufdrängen mussten und sie nicht gewarnt hat (BGH, XI ZR 56/07). Haben Täter per Fernwartung selbst Zahlungen ausgelöst, liegt der Fall anders.

Ich habe mit Kreditkarte gezahlt. Was kann ich tun?

Wenden Sie sich sofort an Ihren Kartenanbieter und prüfen Sie ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback). Dafür gelten kurze Fristen. Schildern Sie den Ablauf wahrheitsgemäß und reichen Sie Belege zu gescheiterten Auszahlungsversuchen ein.

Kann man Krypto-Zahlungen zurückholen?

Blockchain-Transaktionen lassen sich nicht stornieren. Sie sind aber nachverfolgbar. Landen die Werte bei einer regulierten Börse, die ihre Kunden identifiziert, kann über Strafanzeige, Auskunft und Vermögensarrest eine Sicherung möglich sein. Wallet-Adressen und Transaktions-IDs sind deshalb besonders wichtig.

Jemand bietet mir an, mein Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen. Ist das seriös?

Fast nie. Unaufgeforderte Rückholangebote stammen häufig aus denselben Täterkreisen (Recovery Scam). Zahlen Sie keine Vorschüsse für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen. Lassen Sie jeden Anbieter vorher unabhängig prüfen.

Was kostet mich das?

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Die Ersteinschätzung ist eine anwaltliche Beratung und kostenpflichtig; die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Rechtsschutzversicherungen decken Ansprüche gegen Banken teilweise ab. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.

Anrufen Schnell-Check

Telefonat vereinbaren

Wählen Sie direkt einen freien Termin für ein Telefonat mit Dr. Rädecke (15 Minuten). Im Kalender klicken Sie auf „Als Gast fortfahren“. Sie erhalten die Bestätigung sofort per E-Mail.

Kalender von Microsoft Bookings laden

Zum Schutz Ihrer Daten wird der Kalender erst nach Ihrem Klick geladen. Dabei werden Ihre IP-Adresse und technische Angaben zu Browser und Endgerät an die Microsoft Ireland Operations Ltd. übertragen; bei der Buchung zusätzlich Name, E-Mail-Adresse und Ihre Angaben zum Termin. Eine Übermittlung in die USA kann nicht ausgeschlossen werden. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Lieber ohne Microsoft? Wählen Sie oben „Rückruf in 24 Stunden“ oder rufen Sie uns an: +49 511 544 88 60. Die Buchungsseite können Sie auch direkt bei Microsoft öffnen.