Erst erstatten, dann streiten
EuGH, Urt. v. 15.10.2026 – C-70/25
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden: Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten. Der Vorwurf, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, berechtigt sie nicht, die Erstattung zurückzuhalten. Ihre Einwände kann sie erst danach geltend machen.
Was das für Sie bedeutet: Lehnt Ihre Bank die Erstattung mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit ab, sollten Sie das nicht hinnehmen. Die Bank muss zunächst zahlen.


