Notfall-Hotline bei Kontobetrug oder Fristablauf: 0160 96796763Mo–Fr 8–18 Uhr · Antwort in 24 Std.
corelaw

Phishing & Online-Banking-Betrug

Bank zahlt nach Phishing nicht? Wir setzen Ihren Erstattungsanspruch durch.

Betrüger haben Ihr Konto belastet und die Bank wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor? Nach dem Gesetz und dem aktuellen EuGH-Urteil muss die Bank grundsätzlich zuerst erstatten. Wir prüfen Ihren Fall und setzen den Anspruch durch.

  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung inkl. EuGH C‑70/25
  • Rechtsschutz-Deckungsanfrage übernehmen wir

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24 Std.Rückmeldung an Werktagen
100 %vertraulich und diskret

Sofortmaßnahmen

Die ersten Stunden zählen

  1. Konto und Karten sperren – über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei Ihrer Bank.
  2. Bank schriftlich informieren – unberechtigte Zahlungen benennen und ausdrücklich Erstattung verlangen.
  3. Anzeige erstatten – bei der Polizei oder online bei der Onlinewache Ihres Bundeslands.
  4. Beweise sichern – Screenshots von SMS, E-Mails, Anruflisten und Kontoumsätzen.
  5. Nichts unterschreiben – keine Schuldanerkenntnisse oder „Kulanzvereinbarungen“ der Bank ohne Prüfung.
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Ihre Rechte

Die Bank trägt das Risiko – nicht Sie.

Hat nicht Sie, sondern ein Betrüger die Zahlung veranlasst, ist sie nicht autorisiert. Dann muss die Bank zunächst erstatten. Will sie sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, muss sie diese konkret beweisen.

  • EuGH, 15.10.2026 (C-70/25): Erst erstatten, dann streiten – der Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigt keine Verweigerung.
  • OLG Koblenz (8 U 682/24): Täuschend echter Bankanruf – kein Leichtsinn des Kunden.
  • OLG Brandenburg (4 U 131/25): Warnt die Hotline nicht vor dem Betrug, trifft die Bank ein Mitverschulden.
  • Beweislast: Die Bank muss die ordnungsgemäße Authentifizierung und Ihr Fehlverhalten nachweisen.
Erstattung prüfen lassen

Typische Maschen

Diese Betrugsfälle vertreten wir

Fake-Bankanruf

Anrufer mit der echten Nummer Ihrer Bank (Call-ID-Spoofing) bringen Sie zur Freigabe einer pushTAN.

Phishing-SMS und E-Mail

Gefälschte Nachrichten zu „Sicherheitsupdates“, Paketen oder Gebührenerstattungen führen auf nachgebaute Login-Seiten.

Echtzeit-Überweisung

Das Geld ist in Sekunden weg. Trotzdem gelten dieselben Erstattungsregeln.

Neues Gerät registriert

Betrüger richten Banking-App oder Apple Pay auf eigenem Gerät ein und belasten Ihr Konto.

Kartenzahlung ohne Karte

Online-Käufe mit ausgespähten Kartendaten, oft im Ausland.

Fake-Investment

Angebliche Trading-Plattformen und Fake-Förderprogramme, vor denen die BaFin warnt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Anlage- und Krypto-Betrug.

Aktuelle Urteile

Phishing: aktuelle Urteile zugunsten von Bankkunden

Entscheidungen, die Ihre Position gegenüber der Bank stärken, kurz zusammengefasst und mit Quelle.

EuGH

Erst erstatten, dann streiten

EuGH, Urt. v. 15.10.2026 – C-70/25

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden: Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten. Der Vorwurf, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, berechtigt sie nicht, die Erstattung zurückzuhalten. Ihre Einwände kann sie erst danach geltend machen.

Was das für Sie bedeutet: Lehnt Ihre Bank die Erstattung mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit ab, sollten Sie das nicht hinnehmen. Die Bank muss zunächst zahlen.

Rechtsprechung

Kunde muss den Tatablauf nicht rekonstruieren

LG Karlsruhe, Urt. v. 03.12.2025 – 2 O 64/24

Das Landgericht verurteilte die Bank zur Erstattung von rund 25.600 Euro. Die Bank muss eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung beweisen. Der Kunde muss nur sein eigenes Nutzungsverhalten und seine Sicherheitsvorkehrungen schildern, nicht die Handlungen der Täter.

Was das für Sie bedeutet: Auch wenn Sie nicht genau wissen, wie die Betrüger an Ihre Daten gekommen sind, kann der Anspruch bestehen.

Rechtsprechung

Die Bank muss die Freigabe beweisen

BGH, Urt. v. 05.03.2024 – XI ZR 107/22

Bestreitet der Kunde, eine Zahlung freigegeben zu haben, trägt grundsätzlich die Bank die Beweislast. Eine technisch korrekte Authentifizierung reicht nach § 675w BGB nicht ohne Weiteres als Beweis der Zustimmung.

Was das für Sie bedeutet: Ein Hinweis der Bank auf „korrekte TAN-Eingabe“ beendet die Prüfung nicht.

Verbraucherschutz

Grobe Fahrlässigkeit als „Notausgang“ der Banken

Verbraucherzentrale Bundesverband

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Fälle ausgewertet, in denen Banken Betrugsopfern die Erstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigerten, und fordert klarere Regeln zugunsten der Kunden.

Was das für Sie bedeutet: Die pauschale Ablehnung ist verbreitet, aber nicht automatisch berechtigt.

Die Beiträge fassen öffentlich zugängliche Entscheidungen, Mitteilungen und Fachbeiträge anderer Kanzleien zusammen und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Stand: 26.10.2026.

Mandantenstimmen

5,0 von 5 Sternen bei 120 Bewertungen

Auszüge aus öffentlichen Bewertungen von Mandanten auf anwalt.de.

Rechtsberatung Kreditkartenbetrug

„Nach kurzer Einsichtnahme in die Unterlagen erhielt ich zeitnah eine sehr kompetente und sachliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung. So konnte ich eine gute Entscheidung treffen.“
B. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 18.01.2023

Sehr schnelle und ausführliche Hilfe

„Herr Rädecke hat mir sehr weitergeholfen und Rechtssicherheit gegeben. Nur zu empfehlen.“
D. F. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 09.05.2025

Ausländische Kapitalanlage

„Ich bekam sehr schnell einen Termin bei Herrn Dr. Rädecke, bei dem er mir schon eine gute Einschätzung gab und ausführlich die Vorgehensweise erklärte. Zusammenfassend: freundlich, kompetent, effektiv, flexibel.“
W. · Bankrecht & Kapitalmarktrecht · 07.01.2023

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Ihre Ansprechpartner

Persönlich betreut von Anfang an

Rechtsanwalt Mirco Ewert

Mirco Ewert

Rechtsanwalt · Bank- und Finanzrecht · Versicherungsrecht

Bank- und Finanzrecht, insbesondere Erstattungsansprüche nach Phishing und Kontobetrug.

m.ewert@corelaw.de

Ablauf

So einfach geht es

  1. 01

    Schnell-Check

    Vier kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

  2. 02

    Rückmeldung

    Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen: Wir klären Fristen, Rechtsschutz und nennen Ihnen die Kosten vorab.

  3. 03

    Durchsetzen

    Wir übernehmen die Korrespondenz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Schnell-Check

Phishing-Fall prüfen lassen

Vier kurze Fragen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Akuter Fall oder Frist läuft heute ab? Notfall-Hotline 0160 96796763

Schritt 1 von 4

Die Kosten einer Ersteinschätzung nennen wir Ihnen vorab. Unterlagen fordern wir erst nach dem Erstkontakt an.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie schnell muss die Bank erstatten?

Bei einer nicht autorisierten Zahlung spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf die Meldung des Vorfalls folgt (§ 675u Satz 2 BGB). Nach dem EuGH-Urteil vom 15.10.2026 (C-70/25) darf die Bank die Erstattung nicht mit dem bloßen Vorwurf grober Fahrlässigkeit hinauszögern.

Ich habe selbst eine pushTAN freigegeben – habe ich trotzdem Chancen?

Oft ja. Entscheidend ist, wie täuschend der Angriff war und ob die Bank ihre Sicherungs- und Warnpflichten erfüllt hat. Gerichte verneinen grobe Fahrlässigkeit regelmäßig bei professionellen Anrufen mit gefälschter Banknummer (OLG Koblenz, 8 U 682/24).

Was ist, wenn die Bank auf ihre AGB verweist?

Die gesetzliche Haftungsverteilung der §§ 675u, 675v BGB kann zulasten von Verbrauchern nicht vertraglich ausgehebelt werden. Wir prüfen, ob die Bank sich zu Recht auf eine Ausnahme beruft.

Die Bank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Darf sie deshalb die Erstattung verweigern?

Nein. Nach dem EuGH-Urteil vom 15.10.2026 (C-70/25) muss die Bank den Betrag zunächst erstatten. Den Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann sie erst anschließend und nur mit konkreten Beweisen geltend machen. Eine Ausnahme gilt nur bei begründetem Verdacht auf Betrug durch den Kunden selbst, den die Bank der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen muss.

Muss ich beweisen, wie die Betrüger vorgegangen sind?

Nein. Nach dem LG Karlsruhe (Urteil vom 03.12.2025 – 2 O 64/24) müssen Sie nur Ihr eigenes Nutzungsverhalten und Ihre Sicherheitsvorkehrungen schildern. Den Tatablauf müssen Sie nicht rekonstruieren. Die Bank muss eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung beweisen; bleibt das offen, geht es zu ihren Lasten.

Bis wann muss ich handeln?

Melden Sie den Vorfall unverzüglich. Ansprüche müssen spätestens 13 Monate nach der Belastung bei der Bank geltend gemacht werden (§ 676b Abs. 2 BGB). Je früher, desto besser die Beweislage.

Was kostet mich das?

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Die Ersteinschätzung ist eine anwaltliche Beratung und kostenpflichtig, die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Bankrechtsfälle häufig, wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Anrufen Schnell-Check

Telefonat vereinbaren

Wählen Sie direkt einen freien Termin für ein Telefonat mit Dr. Rädecke (15 Minuten). Im Kalender klicken Sie auf „Als Gast fortfahren“. Sie erhalten die Bestätigung sofort per E-Mail.

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